Schuldner*innen- und Insolvenzberatung
Die integrierte Schuldnerberatung ist als „geeignete Stelle“ gemäß § 305 Abs.1 der InsO anerkannt. Die niedrigschwelligen Angebote haben das Ziel:
-
Schuldnern die Möglichkeit der Entschuldung aufzuzeigen
-
sie für ihre finanzielle Situation zu sensibilisieren
-
vorrangig störende Einflüsse von den Betroffenen fernzuhalten
-
eine optimistische Perspektive und aktive Lebensgestaltung zu ermöglichen
-
neue Ressourcen zur Bewältigung des familiären Alltags zu entfalten
Setting - Amt für Soziales/Jobcenter in Bochum
-
Erstberatung für Kunden mit Beratungsgutschein
-
Folgeberatung bei Bedarf
Zielgruppe
-
Ver- und überschuldete Kunden aus dem Bereich Betreutes Wohnen und Hilfen zur Erziehung.
-
Kunden des Jobcenters und Amt für Soziales aus Bochum mit Gutschein gemäß § 16 a, Nr.2 SGB II.
Leistungen
-
Präventionsangebote für Schulen und andere Institutionen
-
Präventive Verbraucherberatung
-
Sondierung der Schuldensituation und Forderungsüberprüfung
-
Informationen zur Zwangsvollstreckung
-
Ausstellung von P-Konto-Bescheinigung
-
Unterstützung zum Erhalt von Wohnung und Energieversorgung
-
Allgemeine psychosoziale Beratung
-
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer rechtlichen Betreuung
-
Regulierung und Entschuldung
-
Beantragung und Begleitung
Setting - Jugendhilfe
-
Niedrigschwellige Schuldnerberatung als zusätzliches Modul in den Flexiblen Hilfen gemäß §§ 27 ff SGB VIII
-
Der wöchentliche Hilfebedarf wird nach Absprache individuell im Rahmen der für die Schuldnerberatung geltenden Fachleistungsstunden festgelegt
Kontakt:
Telefonische Sprechzeiten der Schuldnerberatung :
Montag,Mittwoch und Freitag von 09:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag von 13:00 – 14:00 Uhr
Widumestr. 6
44787 Bochum
- Telefon
- 0234 68704954
- schuldnerberatung@ejh-bochum.de
-
Ingrid Benning
-
Marc Tiltmann